Wertungen und Bestimmungen

Im Zehnkampf sind beim Weitsprung sowie allen Stoß- und Wurfwettbewerben je drei Versuche gestattet, von denen der beste Versuch gewertet wird; beim Hoch- und Stabhochsprung hat der Athlet jeweils drei Versuche über dieselbe Höhe.
Verursacht ein Wettkämpfer in einem Lauf zwei Fehlstarts, ist er in dieser Einzeldisziplin zu disqualifizieren, kann aber am Zehnkampf weiter teilnehmen. Dagegen wird ein Teilnehmer, der in einer der Disziplinen des Zehnkampfs nicht antritt, von den folgenden Disziplinen ausgeschlossen und nicht für das Gesamtergebnis gewertet.
Für die letzte Disziplin des Zehnkampfs (1500-m-Lauf) sollten die Läufe so zusammengestellt werden, dass die besten Athleten im selben (am besten im letzten Lauf) starten.
Die Punkte werden nach einem bestimmten Leistungsschlüssel vergeben, der sich an den jeweiligen Weltrekorden in den einzelnen Disziplinen orientiert. Die aktuelle Punkteliste stammt aus dem jahr 1984.
Mit dem Erreichen von 8000 Punkten gehört der Athlet der erweiterten Weltklasse an. Als absolute Weltklasseleistung werden Ergebnisse von über 8500 Punkten bezeichnet.
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